Naturheilpraxis
Michaela Grigat

Preise

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und privat Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Versicherungen ersetzen die entstandenen Kosten ganz oder teilweise, je nach Versicherungsvertrag.
Für die Erstattung durch die Kassen kann ich keine Garantien übernehmen.
(Lesen Sie dazu bitte meine Ausführungen weiter unten.)
Selbstzahler zahlen je nach Dauer der Behandlung. Ein erster Termin dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten.
Folgetermine variieren in der Dauer je nach Anwendung/Therapie. Ich rechne mit einem einheitlichen Stundensatz von zur Zeit 70 Euro für 60 Minuten ab. Rechnungen für Heilpraktikerleistungen können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Betrachten Sie eine Behandlung bei mir doch einfach als eine Investition in Ihre Gesundheit – auch wenn es Ihnen niemand anderes vergütet.
Heilpraktiker stehen mit ihren Leistungen außerhalb des durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten finanzierten „Gesundheitssystems“. Dort werden die abrechenbaren Sätze der Mediziner und medizinischen Hilfsberufe (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Krankenpflege) für deren Leistungen von den Berufsverbänden und den Krankenkassen festgelegt und regelmäßig angepasst.
Für heilpraktische Behandlungen gibt es keine festgelegten Gebührensätze. Der Preis pro Stunde oder Behandlung wird nach eigenem Ermessen erhoben. Die sogenannte „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) ist ein Umfrageergebnis unter Heilpraktikern aus den 1980er Jahren. Sie dient seit dem als Grundlage für Vereinbarungen zwischen den Anbietern privater Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen. Eine Aktualisierung ist in den letzen (immerhin 35 Jahren) nicht erfolgt, weder bezüglich der Höhe der Vergütung, noch in dem Angebotsspektrum. So finden sich viele von mir angewandte Verfahren dort nicht wieder.
Therapien, die nicht gelistet sind, wie Kinesiologie, Dornmethode, japanische Akupunktur, etc., müssen (sofern möglich) „analog“ über andere Ziffern abgerechnet werden. Erhöhter Aufwand für eine Behandlung kann über die GebüH nicht berechnet werden.. Bei der japanischen Akupunktur nach Manaka werden bspw. mindestens 4 Therapieschritte durchgeführt (1. Ausgleich über die außerordentlichen Gefäße, 2. Therapie über die Shu-Punkte, 3. manuelle Therapie/ Sotai, 4. Symptombehandlung).
Zu Beginn und zwischen den Therapieschritten wird eine Bauchdecken-, Puls- und/oder Zungendiagnose durchgeführt. Dies dauert in der Regel eine Stunde. Bei einer Akupunktur nach der TCM-Syndromlehre wird meist einmal symtombezogen genadelt, oftmals ohne Puls- oder Zungendiagnose.
Danach verlässt der Behandler oft den Behandlungsplatz und akupunktiert andere Patienten. Die Beihilfe beispielsweise zahlt für eine Akupunktur 10,23 €, egal welcher Aufwand betrieben worden ist.
Die GebüH gibt eine „von – bis“ Spanne an. Durch sie ergeben sich die minimal und maximal Beträge, die mit den privaten Versicherern je nach Vertrag abgerechnet werden können. Die Beihilfe und die Postbeamtenkassen haben eigene Sätze festgelegt. Im Saarland und Bremen zahlt die Beihilfe keine Heilpraktikerkosten. Auch kommen immer wieder neue Regeln dazu. So werden einige Kombinationen von Gebührenziffern nicht anerkannt, einzelne Ziffern gelten als nicht abrechenbar, immer mehr Präparate werden nicht mehr erstattet.
Die Heilpraktikerschaft und unsere Berufsverbände haben darauf keinen Einfluss.